Regel: "Alles versuchen"
Kennen Sie das Gefühl, wenn alle über "Steuern optimieren" sprechen, Sie aber befürchten, wichtige Details zu übersehen und dadurch möglicherweise zu viel Steuern zahlen? Wir möchten Ihnen 5 wertvolle und praxiserprobte Tipps vorstellen, die Ihre Steuerlast deutlich reduzieren können.
Unser Grundsatz lautet: "Alles Mögliche ausschöpfen!"
Wir setzen alles daran, in den Steuererklärungen unserer Kunden alle zulässigen Abzüge geltend zu machen – auch dann, wenn uns nicht alle Angaben vorliegen. Es ist unser Anspruch, Ihre Möglichkeiten zur Steuerersparnis bestmöglich auszunutzen.
Sollte ein Abzug von der Steuerbehörde Baden später korrigiert oder abgelehnt werden, unterstützen wir Sie dabei, zu entscheiden, ob sich ein Einspruch gegen den entsprechenden Bescheid lohnt. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, ob ein Vorgehen, z. B. gegenüber der Steuerverwaltung Baden, sinnvoll ist.
Die 5 ultimativen Steuertricks im 2025 ‼️
Tipp 1: Weiterbildung
Alle selbstbezahlten Kosten Ihrer berufsorientierter Aus- und Weiterbildung können Sie in Abzug bringen. Auch eine Umschulung gilt als abzugsfähige Ausbildung. Die Diskussionen reduzieren sich hier auf die Unterscheidung von Kosten, welche berufsbedingt sind oder reines Hobby darstellen. Einzige Bedingung für abzugsfähige Beträge ist, dass Sie mit dem zusätzlich erlangten Wissen Ihren Lebensunterhalt bestreiten können, wobei dies auch erst in Zukunft eintreten kann. Ob Sie Ihren Klavierunterricht abziehen können unter dem Deckmantel, dass Sie später einmal Pianist werden wollen, ist fraglich. Sicher einfacher ist ein Sprachkurs abzuziehen (vielleicht sogar noch die Mallorcareise im Zusammenhang mit dem Sprachkurs oder zumindest Teile davon). Bis zu Fr. 12'000.-- pro Kalenderjahr sind abzugsfähig.
Vergleichen Sie das Kreisschreiben Nr. 42 der eidg. Steuerverwaltung
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